TRADE Software-Systeme

News

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Start der TSE Meldepflicht

Laut BMF Schreiben des Bundesfinanzministeriums beginnt die Mitteilungsplicht der TSE-Kassen zum 01.01.2025

Das elektronische Mitteilungsverfahren der Finanzämter wird ab dem 1. Januar 2025 als Elster-Lösung zur Verfügung stehen.
Meldepflichtig werden die Vorgänge Anmeldung, Abmeldung, Änderung/Korrektur des Kassensystems.
Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten.

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TRADE auf der FOTOMESSE

Besuchen Sie uns auf der FOTOMESSE der Ringfoto in Heilbronn, am 27. & 28.09.24, Stand 52 und informieren Sie sich über alle Neuigkeiten rund um die Warenwirtschaft, Kasse und Onlineshop.
Wir freuen uns auf Sie.

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Änderungen im TRADE Kundenbereich

Im Rahmen der Überabeitung unserer Homepage haben wir den Kundenbereich komplett in unseren Helpdesk verlagert.
Falls Sie sich bisher dort noch nicht angemeldet haben, erstellen Sie ein neues Kundenkonto, um Zugriff auf unser Ticketsystem, eine umfangreiche Wissendatenbank und unseren Downloadbereich zu erhalten.
In einem Supportfall während unserer Bürozeiten reichen Sie ein dort Ticket ein oder senden Sie uns wie bisher direkt ein Mail an support(at)trade-software.de.
Im Falle eines Kassenstillstandes außerhalb unserer Bürozeiten oder samstags, erreichen Sie unseren Notdienst künftig ebenfalls über den Helpdesk, indem Sie dort ein Ticket mit der Kategorie und dem Betreff Notdienst erstellen. Vergessen Sie dabei nicht eine Rückrufnummer anzugeben.

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E-Rechnungsplicht ab 2025

Was ist eine E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format nach europäischer Norm EN 16931 verschickt und empfangen wird. Dies kann entweder eine XRechnung (ein strukturierter XML-Datensatz, der maschinell ausgelesen werden kann) oder eine Rechnung im ZUGFeRD-Format (PDF-Dokument mit integrierter XML) sein. Eine reine PDF-Datei ist keine E-Rechnung!

E-Rechnungsplicht

Ab einer Summe von 1.000 Euro sind E-Rechnungen schon jetzt für alle Lieferanten oder Auftragnehmer verpflichtend, die für öffentliche Auftraggeber arbeiten. Ab dem 01. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (auch Kleinunternehmen) im B2B-Sektor in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab diesem Termin ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.

Übergangsregelungen

Ab 2025 soll der Vorrang der Papierrechnung entfallen
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen jedoch weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.
Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz > 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz < als 800.000 Euro dürfen noch bis Ende 2027 sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) ausstellen.
Ab 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
Die E-Rechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.

Einführung eines Meldesystems

Ab einem späteren – noch offenen – Zeitpunkt muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT-Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden. Diese Meldung soll im Einklang mit den EU-Vorgaben für grenzüberschreitende Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen) erfolgen.

TRADE XRechnung

Mit Hilfe der TRADE XRechnung können Sie schon heute elektronische Rechnungen im XRechnungsformat erstellen, ohne diese über komplizierte Webmasken oder externe Software, manuell eintragen müssen. Sie geben einfach die Rechnungsnummer einer bereits erstellen Rechnung an und es wird, sofern alle benötigten Kunden- und Firmendaten ausgefüllt wurden, automatisch eine XRechnung erstellt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder kontaktieren Sie uns direkt.

Rundung in den TRADE Rechnungen

In der kaufmännischen Praxis werden Angebots- und Rechnungsbeträge üblicherweise auf zwei Nachkommastellen genau auf- oder abgerundet. Dabei kann es zu unerwarteten Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich kommen: Je nachdem, ob die Umsatzsteuer-Beträge nach der horizontalen oder vertikalen Methode gerundet werden sind im Einzelfall geringfügige Abweichungen zwischen dem im Vorgang ausgewiesenen Endbetrag und dem erwarteten Ergebnis möglich. Diese können bei großen Mengen mit kleinen Beträgen oder Rabatten durch Prozenteingabe größer ausfallen.
Bei der horizontalen Methode wird die Umsatzsteuer pro Position berechnet und nach dem kaufmännischen Rundungsprinzip gerundet. Die Gesamtumsatzsteuersumme errechnet sich aus den gerundeten Positionswerten.
Bei der vertikalen Methode wird die Umsatzsteuer für alle Positionen mit demselben Umsatzsteuersatz aus der Gesamtnettosumme dieser Positionen berechnet, also nicht pro Position, und dann nach dem kaufmännischen Rundungsprinzip gerundet.
Beide Berechnungen entsprechen den Anforderungen an Rechnungen laut § 14 des UStG und werden somit von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Zur Verdeutlichung haben wir hier ein Beispiel angefügt.
Obwohl die Beträge innerhalb der Berechnungen identisch sind, haben wir Differenzen im Centbereich. Auch wenn man es erst glauben könnte, handelt es sich dabei um keinen Rechenfehler.
Die TRADE Warenwirtschaft arbeitet mit der horizontalen Methode, da es nur mit dieser möglich ist, Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen zu erstellen. Zudem arbeiten alle bekannten elektronischen Rechnungsformate (X-Rechnung, ZUGFeRD, DATEV, …) mit dieser Methode.

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Infos zur Kasse und TSE-Meldepflicht der TSE beim Finanzamt

Aktuell liegt immer noch kein verbindlicher Termin für die elektronische Anmeldung der TSE beim Finanzamt vor. In der FAQ Seite des Bundesfinanzministeriums ist weiterhin nur pauschal vom Jahre 2024 die Rede:
“Die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2024) gesondert bekannt gegeben. Erst nach erfolgter Bekanntgabe kann die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO wirksam erfüllt werden.”

Ablauf der Laufzeit der TSE

Zum Beginn des Jahres 2025 wird die Laufzeit der ersten im Jahr 2020 ausgelieferten TSE beendet sein. Diese müssen unbedingt vor dem Ablauftermin durch neue TSE ersetzt werden.
Genauere Informationen zu Vorgehensweise, Beschaffung und Kosten werden wir im Frühjahr/Sommer diese Jahres postalisch und per Newsletter bekannt geben.
Wir bitte Sie dennoch jetzt schon den Ablauftermin Ihrer TSE über die TSE-Verwaltung zu überprüfen. Eine kurze Beschreibung dazu finden Sie hier als Video oder hier als PDF.

Bitte übermitteln Sie uns diesen danach per Mail an (office[at]trade-software.de), damit wir den Austausch der ablaufenden TSE entsprechend vorbereiten und planen können.

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Neuerungen im Webshop WebPos

Plugin Bundle

Das WebPos Plugin Bundle ermöglicht es mehrere Artikel zu einem Bundle zusammenzufügen und diesem einen gemeinsamen Preis zuzuweisen. Dabei werden eventuell hinterlegte Aktionen berücksichtigt, womit es möglich wird von der Industrie vorgegebene Kombinations-Preise darzustellen.
Weitere Infos in diesem Video.

Plugin Preistabelle Aktionen

Ermöglicht es die Aktions-Rabatte eines Artikels in Tabellenform darzustellen.Die einzelnen Aktionen werden dabei aufgelistet und zu entsprechenden Gesamtbeträgen addiert. Zusätzlich sind diese Daten in der Listenansicht verfügbar und können dort entsprechend angezeigt werden.
Weitere Infos in diesem Video.

Plugin Gelegenheiten

Ermöglicht die Verknüpfung von Gelegenheiten zu einem Neuwareartikel und entsprechende Darstellung im Shop.
Weitere Infos in diesem Video.

Plugin Set

Mit Hilfe des Set Plugin können in TRADE angelegte Set’s in den Shop übernommen und dort entsprechend präsentiert werden. Dabei richtet sich die Verfügbarkeit automatisch nach den beteiligten Einzelartikeln. Die Verfügbarkeit richtet sich dabei nach dem Setartikel mit dem niedrigsten Bestand.
Weitere Infos in diesem Video.

Erweiterungen Kategorieaktion und Zubehör

Ermöglichen es eine Aktion komplett für eine oder mehrere Kategorien des Shops zu hinterlegen bzw. Zubehör direkt zusammen mit dem Hauptartikel in den Warenkorb zu übernehmen.
Weitere Infos in diesem Video.

Wichtiger Hinweis für unsere Nutzer des Webshops

Wir empfehlen notwendige Maßnahmen zur weiteren Absicherung Ihres Shops. Dazu gehört das regelmäßige Update auf eine neuere Version von Shopware, die bessere Absicherung des Dashboards sowie der Einsatz eines CDN (Content Delivery Networks).
Detaillierte Informationen erhalten Sie in Kürze von uns.

Für weitere Informationen und Fragen zu den Kosten der Plugins setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung (office[at]trade-software.de).

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Neuerungen in der TRADE Warenwirtschaft

Kunden- Dokumentenmanagement

Das neue Addin bietet die Möglichkeit der Archivierung beliebiger Dokumente zum Kunden. Optional ist es möglich alle aus TRADE generierten Kundendokumente automatisch beim Kunden als PDF-Dokument zu archivieren.
Weitere Infos in diesem Video.

TRADE Aktions- Plugin

Das neue TRADE Aktions-Plugin ist auch von Nutzern ohne den TRADE Webshop einsetzbar und ermöglicht die Erstellung, Verwaltung von Aktionen und deren Übernahme in Angebot, Auftrag, Lieferschein, Rechnung und Kasse.
Weitere Infos in diesem Video.

Sellout- Erweiterung

Mit den neuen Sellout Funktionen ist es möglich die Zusammensetzung des Sellout in mehrere einzelne Bestandteile mit einzelnen Beträgen und Ablaufterminen zu untergliedern.
Weitere Infos in diesem Video.

Für weitere Informationen und Fragen zu eventuellen Upgradegebühren setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung (office[at]trade-software.de).

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TRADE Kassen Updater neue Version

Durch eine interne Adressänderung ist der Kassen Updater in der Aktuellen Version nicht mehr funktionsfähig.
Eine aktualisierte Version des Kassenupdaters können Sie hier herunterladen.
Kopieren Sie den Inhalt der ZIP-Datei in den Ordner C:\TRADEKASSE\ und überschreiben Sie die vorhanden Datei.

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